Betreuungsbüro 
Pischel & Schulz-Wolf
 

Gute Betreuung

Herzlich Willkommen

auf meiner Hompage

"Vom Bedürfnis zum Wunsch, vom Wunsch zur Entscheidung und von der Entscheidung zur Umsetzung im Leben"

"Der Betreuer nimmt alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. Er Unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht von seiner Vertretungsmacht nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann"

 

§1821 BGB "Magna Charta" der Betreutenrechte

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