Leistungen

Als rechtliche Betreuerin unterstütze ich Menschen in der Erlangung ihrer Rechte gegenüber über Stellen, Ämter und Behörden.

Ich unterstütze beim Stellen von Anträgen und bei der Suche nach Hilfe im Alltag.

Worin die Unterstützung besteht liegt am Unterstützungsbedarf der betreuten Person und der erteilten Aufgabenkreise.

Ob eine Betreuung notwendig ist prüft das zuständige Betreuungsgericht.

Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst oder auch von Angehörigen, befreundeten Personen, Nachbar*innen oder anderen Menschen gestellt werden.

Das Gericht prüft dann ob und wieviel Hilfe der betroffene Mensch benötigt und legt Aufgabenkreise und Betreuer*in fest.

Dies geschieht mit der betroffenen Person, dem Gericht und der zukünftigen Betreuer*in zusammen denn oberste Richtlinie aller Beteiligten ist der freie Wille der betroffenen Person.

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